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Deutschland hat ein seltsames Verhältnis zum Antifaschismus. In Gedenkreden kommt er gut an. Auf Kränzen, in Jahrestagsreden, sogar im staatstragenden «Nie wieder» ist er durchaus willkommen. Der historische Widerstand gegen den Nationalsozialismus wird gefeiert, das Schweigen der Mehrheit mitverantwortlich für den Aufstieg des Faschismus gemacht. Das ändert sich, sobald Antifaschismus von der Rede über die Vergangenheit zur Aktivität in der Gegenwart wird: anreisend, widersetzend, störend, blockierend, organisiert, gar jugendlich. Dann wird er auf einmal zur Bedrohung. Aktuell lässt sich das an Reaktionen auf den von der AfD für den 4. und 5. Juli in Erfurt geplanten Bundesparteitag sehen. Die angekündigten Proteste gegen diesen Parteitag bereiten vielen Deutschen offenbar mehr Sorgen als die AfD selbst.

Die Verfassungsfeindlichkeit der AfD

Eigentlich sollte dieser Parteitag gar nicht möglich sein. Denn eine Partei, die eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt und diese in aktiv-kämpferischer, aggressiver Weise umsetzen will, ist nach dem Grundgesetz verfassungswidrig (Art. 21 Abs. 2 GG) und nach dem Gesetz über das Bundesverfassungsgericht aufzulösen (§ 46 Abs. 3 BVerfGG). Zahlreiche Gutachten haben festgestellt oder zumindest nahegelegt, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte sah schon 2023 die Voraussetzungen für ein AfD-Verbot als gegeben an; 2024 veröffentlichten siebzehn Staatsrechtler:innen eine Stellungnahme mit demselben Ergebnis. Anfang Mai 2025 ordnete das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei als «gesichert rechtsextrem» ein; die Forschungsstelle Nachrichtendienste an der Universität Köln begründete, dass das Gutachten für ein Verbotsverfahren herangezogen werden könnte. Das Verwaltungsgericht Köln untersagte die Einstufung zwar vorerst, verwies aber darauf, dass – ihm nicht vorliegende – nachrichtendienstliche Erkenntnisse sie stützen könnten. Das Bundesverwaltungsgericht hat 2025 die Beschwerden der AfD gegen die Nichtzulassung der Revision in den Verfahren zur Einstufung als Verdachtsfall zurückgewiesen; die dementsprechenden Urteile des OVG Münster wurden damit rechtskräftig. Zuletzt und am gewichtigsten kommt die Gesellschaft für Freiheitsrechte in ihrem neuesten Gutachten – ein Jahr Arbeit, 2.500 Belege, 1.500 Druckseiten – zu dem Ergebnis, dass die AfD verfassungswidrig sei und ein zulässiger Verbotsantrag höchstwahrscheinlich Erfolg hätte.

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Gutachten und Expertisen haben keine staatsrechtliche Bindekraft: Die Verfassungswidrigkeit einer Partei rechtsgültig aussprechen und deren Auflösung anordnen könnte nur das Bundesverfassungsgericht nach einem Parteiverbotsverfahren und der damit einhergehenden politische Debatte. Ein solches Verfahren müsste allerdings von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beantragt werden, und das geschah, trotz der vielen Gutachten, bisher nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat also bis auf Weiteres gar nicht die Möglichkeit, über die Verfassungswidrigkeit der AfD zu urteilen – und die Partei, die in Umfragen bundesweit bei nahezu 30 Prozent liegt, kann stetig weiteragieren. In Ermangelung einer richterlichen Bewertung sind zivilgesellschaftliche Formen des Widerstands gegen die AfD der richtige Weg.

Historische Kontinuität 1: Rechtsextremismus in Thüringen

Der geplante AfD-Bundesparteitag ist eine besondere Provokation. Stattfinden soll er auf den Tag genau hundert Jahre nach dem Wiedergründungs-Reichsparteitag der NSDAP in Thüringen (damals, 1926, in Weimar). Der Thüringer Publizist Martin Debes hat in seinem Buch Thüringen als Muster-Gau? Rechtsextremismus-Traditionen im Thüringer Raum kürzlich daran erinnert, welche Rolle Thüringen schon einmal für Nationalsozialisten spielte: Es war ein Machtlabor. Nach dem Hitlerputsch vom November 1923 wurde die Partei für zwei Jahre verboten; in Thüringen sollte ihr Wiederaufbau beginnen. 1930 trat die neu formierte NSDAP dort erstmals in eine Landesregierung ein. Im selben Jahr wurde ein neuerliches Parteiverbotsverfahren erwogen aber nicht betrieben. 1933 übernahm die NSDAP die Macht im gesamten Deutschen Reich.

Der Historiker Dominik Rigoll verglich kürzlich in der FAZ Hitlers Leuchtturmprojekt Thüringen mit den Nationalisierungsbestrebungen der AfD. Im Februar 1930 schrieb Hitler, Wilhelm Frick solle als thüringischer Innen- und Bildungsminister eine «Nationalisierung» einleiten. Verwaltung, Schule, Universität, Kunst, Unterricht: Alles sollte auf Linie gebracht werden. In Mein Kampf hieß das «Nationalisierung der Massen». Der technokratisch klingende Begriff der Nationalisierung beschreibt den Prozess einer Verengung, die über den Moment, die Uniformen, die einzelne Machtergreifungsszene hinausgeht. Zu diesem Prozess gehört das Verschieben des Narrativs des gesellschaftlichen Grundes: Auf einmal soll Pluralität als Schwäche gelten und Minderheiten werden zu Störkörpern. Kultur, Bildung, Verwaltung und Öffentlichkeit sollen dem nationalen Zweck dienen. Aus Bürger:innen werden Angehörige eines angeblich eigentlichen Volkes.

Die AfD ist nicht die NSDAP, und historische Vergleiche können stumpf machen. Gleichzeitig gilt: Zu spätes Vergleichen kann gefährlicher sein. Wer bei jeder Warnung vor Faschisierung zuerst die Warnenden zurechtweist, beweist vielleicht gute Manieren im Umgang mit der Vergangenheit – politische Urteilskraft entsteht daraus nicht. Auch heute ist Thüringen ein Labor der Rechtsextremen, und die Gefahr einer Nationalisierung im nationalsozialistischen Sinn kehrt in anderer Form zurück.

Nicht erst seit Björn Höckes Formulierung, Deutschland sei «entnationalisiert» worden, zeigt sich, dass die AfD das Land nationalistischer machen will: in der Migrations- und Erinnerungspolitik, und auch mit Blick auf Bildung, Demokratieprojekte, Klima, Medien und Kultur. Nationalisierung heißt nicht einfach nur, Deutschlandfahnen zu schwenken, sondern auch Abschiebungen als Lösung für fast alles zu verkaufen und Demokratieförderung als linkes Vorfeld zu diffamieren. So kann schließlich noch die Klimapolitik als Angriff auf das Volk umchiffriert und die Erinnerung an deutsche Verbrechen durch deutsche Kränkungen überblendet werden.

Historische Kontinuität 2: Widerstand

Thüringen hat nicht nur eine rechtsextremistische Tradition, sondern auch eine Tradition des Widerstands. In den 1920er und 1930er Jahren waren es vor allem Sozialdemokraten, Gewerkschaftler und Kommunisten, aber auch evangelische Christen und Zeugen Jehovas, die sich dem Nationalsozialismus entgegenstellten. Wer Ostdeutschland nur als Herkunftsraum rechter Wahlerfolge beschreibt, radiert noch eine andere Geschichte aus: 1989 trugen ostdeutsche Bürger:innen den Demokratisierungsprozess selbst auf die Straße. Sie verlangten freie Wahlen, Meinungsfreiheit und Reisefreiheit; sie demonstrierten gegen einen Staat, der die Öffentlichkeit fürchtete. Demokratie wurde im Osten nicht einfach importiert; sie wurde erkämpft: in Kirchen, Bürgerbewegungen, Betrieben, Familien, auf Plätzen und Straßen.

Gerade dort, wo der Osten gern als AfD-Land besichtigt wird, formiert sich heute ein Protest, der in der demokratischen Tradition der Proteste von 1930 und 1989 steht – nicht als westdeutsche Rettungsexpedition, sondern als gesamtdeutsche, und eben auch ostdeutsche, demokratische Praxis. Die Stadt Erfurt rechnet in den kommenden Tagen mit Gegendemonstrierenden; so wurden unter anderem eine DGB-Versammlung mit rund 15.000 Teilnehmenden, eine Fridays-for-Future-Versammlung mit 3.500 und eine AWO-Versammlung mit 2.000 Teilnehmenden angemeldet. Das ist keine nationale Gemeinschaft und kein Volk aus einem Guss, sondern das, was die Demokratie in den 1930ern so dringend benötigt hätte, um Demokratie zu bleiben: eine widersprechende plurale Öffentlichkeit.

Des Weiteren will ein Bündnis aus Nachbar:innen, Gewerkschafter:innen, Eltern, Schüler:innen und Ladenbesitzer:innen sowie Menschen aus über 80 Ortsgruppen in ganz Deutschland unter dem Namen «widersetzen» den Parteitag blockieren. Die Gruppe beschreibt sich als Aktionsbündnis für massenhaften zivilen Ungehorsam gegen die AfD, gegen Faschismus und rechte Politik. Zu ihrem Spektrum zählen auch antifaschistische Gruppen, antirassistische Organisationen, Jugendverbände und queere Gruppen. Im Aktionskonsens für Erfurt heißt es, man wolle sich zu Tausenden vor Zugängen und Zufahrten der Messe versammeln und nicht freiwillig Platz machen. Diese plurale, sichtbare Protestbewegung hat einen politischen Sinn: Eine Partei, die den demokratischen Pluralismus angreift, soll ihre Machtoptionen nicht ungestört sortieren können.

Reaktionen in Medien und Politik

Leider sehen zahlreiche Medien und Entscheidungsträger die Protestierenden als größeres Problem an als die Partei, gegen die sie protestieren. Berichte über interne Polizeieinschätzungen sprechen von bis zu 50.000 Gegendemonstrierenden und bis zu 2.500 gewaltbereiten Linksextremisten. Im Einklang mit der Polizei warnt der Spiegel vor Gewaltexzessen und die Welt zitiert ein anonymes Drohungsschreiben, wonach Extremisten eine etwaige Wahl der AfD nicht anerkennen würden. Auch der Bundesinnenminister fürchtet Gewalt – gegenüber der Polizei, nicht durch sie. Er verlangt von Politiker:innen, mäßigend zu wirken – wohlgemerkt nicht von denen der AfD, sondern von denen, die gewaltfreie Proteste befürworten. Während der thüringische Innenminister die Medien für ihre Skandalisierung des Protests noch rügt, hat die Thüringer Landesverwaltung gerade die Blockade von Straßen nach Erfurt untersagt und dabei das Recht der AfD-Parteimitglieder auf Teilnahme am Parteitag über die Versammlungsfreiheit der Blockierenden gestellt.

Von verschobenen Narrativen profitiert die AfD. Während der prodemokratische Gegenprotest geschwächt wird, erscheint die AfD als Opfer, als geradezu mustergültige demokratische Partei, die sich mit linksextrem-gewaltbereiten, mithin undemokratischen Gegner:innen auseinandersetzen muss. Ihre eigenen undemokratischen, verfassungswidrigen Ziele – ebenso wie ihre Gewaltaffinität – geraten in den Hintergrund.

Die Legitimität der Proteste

Bei den geplanten Blockaden muss man Legalität und Legitimität unterscheiden. Die Frankfurter Juristin Samira Akbarian hat gezeigt, dass ziviler Ungehorsam Defizite repräsentativer Mehrheitsdemokratien sichtbar machen und direkte Einflussnahme schaffen kann (Berlin Review No. 9, Okt. 2024). Er zwingt die politische Gemeinschaft zum Streit über ihre eigene Ordnung. Das mag für den ordnungsliebenden Teil der Republik anstrengend klingen. Aber Demokratie ist anstrengend. Sie lebt von Institutionen, Verfahren und Gerichten. Und sie lebt auch vom Druck derer, die merken, dass Institutionen zu langsam reagieren. Für Akbarian bedeutet ziviler Ungehorsam nicht notwendig einen Verfassungsbruch, kann er eine Form der Verfassungsloyalität begründen – sie bezeichnet ihn als «Verfassungsinterpretation». Eine solche wird nötiger, solange dem Bundesverfassungsgericht, in Ermangelung eines Verbotsverfahrens, gar keine Möglichkeit zur staatsrechtlichen Bewertung der AfD gegeben ist.

Außerdem muss man die Warnungen vor Gewalt durch die Protestierenden einordnen. Die Legitimität zivilen Widerstands basiert maßgeblich auf dessen Gewaltlosigkeit. Nicht umsonst betont «widersetzen»: Von den eigenen Aktionen solle keine Eskalation ausgehen, Feuerwehr und Rettungsdienste sollten durchgelassen werden. Auf seiner Webseite informiert das Bündnis über Rechtstrainings, Repressionsrisiken und Vorbereitung. Gewalthandlungen Einzelner kann man nie völlig ausschließen. Dennoch ist es fatal, wenn der Protest der Vielen durch etwaige Gewalttaten weniger schon vorab delegitmiert wird. Man muss fragen: Warum wird eine breite zivilgesellschaftliche Mobilisierung medial so schnell über mögliche Gewalt an ihren Rändern beschrieben? Sensationalistische Warnungen vor «gewaltbereiten» oder «gewaltsuchenden» Linksextremisten formen die polizeiliche Einsatzplanung und begünstigen die Eskalation. Sie stellen die Grundrechte auf Versammlungsfreiheit von zehntausenden Menschen unter Vorbehalt, bevor diese überhaupt losgefahren sind.

Denn die Gewalt wird nicht einfach von Protestierenden gemacht. Nachdem die Bild unseren taz-Gastbeitrag zum selben Thema verfälschend in eine Gewalt-Erzählung eingerückt hat, haben uns zahlreiche Hassmails einschließlich Morddrohungen gegen uns und unsere Familien erreicht. Das bestätigt uns in unserer Warnung sowohl vor einer Partei, deren Fürsprecher zu solchen Drohungen greifen, als auch vor einer eskalierenden Berichterstattung, die Gewalt sät, indem sie die Bereitschaft zu ihr dort hineinliest, wo friedlicher Protest gemeint ist. Wir rufen nicht zu Angriffen, Eskalation oder Gewalt auf. Wir verteidigen friedlichen Protest, Versammlungen und gewaltfreien zivilen Ungehorsam gegen eine Partei, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung angreift. Die geplanten Blockaden sind für uns keine Einladung zur Gewalt, sondern eine Form demokratischer Gegenwehr, gerade auch weil sie friedlich sind. Wer Gewalt sucht, handelt nicht in unserem Namen.

Schluss

Wer jetzt vor Antifaschist:innen warnt und nicht vor Faschist:innen, der verwechselt Ordnung mit Demokratie, Ruhe mit Frieden, und Demokratie mit der grenzenlosen Toleranz für ihre Gegner. Antifaschismus gehört zum demokratischen Mindestbestand einer Republik, die aus der Erfahrung des Nationalsozialismus entstanden ist: So antwortete schon Kurt Sontheimer in den sechziger Jahren auf Rechtsradikalismus mit dem Begriff des «demokratischen Radikalismus».⁠1

Demokratischer Radikalismus heute bedeutet: affirmativ zu den Wurzeln der Demokratie zurückkehren; für Menschenwürde, Gleichheit, und Öffentlichkeit einstehen. Radikale Demokratie bedeutet Streit, Pluralität und Verteidigung der offenen Gesellschaft gegen ihre nationalistische Verengung. Das klingt in dieser Aktualisierung weit weniger altmodisch als vieles, was als aktualisierte staatspolitische Vernunft ausgegeben wird.

Wenn eine Partei an der Nationalisierung der Gesellschaft arbeitet, braucht es Menschen, die dem laut, sichtbar, organisiert und ungeduldig entgegentreten. Ohne Gewalt, aber auch ohne falsche Reinheitserfordernis. Ohne die Bitte, erst dann stören zu dürfen, wenn alle Verfassungsorgane ihren Mut gefunden und zugestimmt haben.

1930, vier Jahre nach dem Weimarer Reichsparteitag, stellten preußische Beamte um den Regierungsrat Robert Kempner sorgfältige Beweise für die Verfassungswidrigkeit der NSDAP in einem fast hundertseitigen Bericht zusammen. Die Regierung verzichtete damals auf ein erneutes Verbotsverfahren mit der Begründung, man müsse die Nationalsozialisten politisch stellen. Die Berliner Politik sollte überlegen, ob ihre gleichlautenden Begründungen heute nicht dieselben Probleme haben wie damals.

Die gerade auch ostdeutsche Lektion von 1930 und 1989 lautet: Freiheit entsteht im Widerstreit, mithin an einem Ort, wo Menschen erkennen, dass Anpassung gefährlicher ist als Widerspruch. Wer das negiert, reißt eine Lücke in die demokratische Erinnerungskultur, die wiederum von rechts vereinnahmt zu werden droht.

Die Autor:innen weisen darauf hin, dass der Artikel ihre persönliche Meinung widerspiegelt und sie nicht im Namen ihrer jeweiligen Institutionen sprechen.

fn.:
  1. Siehe u.a. Kurt Sontheimer, «Die Wiederkehr des Nationalismus in der Bundesrepublik», in: ders., Eberhard Stammler, Hans Heigert (Hg.), Sehnsucht nach der Nation? Drei Plädoyers, München 1966, S. 7–34 (online).
auct.:
Anne Gräfe verwaltet die Professur für Philosophie/Ästhetik an der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig. [Mehr lesen]
Ralf Michaels is the director of the Max Planck Institute for Comparative and International Private Law in Hamburg. [Mehr lesen]
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